Donnerstag, 26. Januar 2017
staatliche Förderung in Anspruch nehmen
Die KfW übernimmt einen Teil der Kosten. Beim Einbruchschutz sind es 20 Prozent für die ersten 1.000 Euro Ihrer Investition. Jeder weitere Euro wird mit 10 Prozent bezuschusst. Die Kosten müssen mindestens 500 Euro betragen.
Die KfW unterstützt mit diesem Programm Privatleute. Die Antragsteller müssen Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses (mit höchstens zwei Wohneinheiten) sein. Wohnungseigentümergemeinschaften und Mieter können diese Hilfe ebenfalls in Anspruch nehmen.
Den Zuschuss zum Einbruchschutz können Sie direkt im KFW-Zuschussportal beantragen. Bei Bedarf leisten wir gern Hilfestellung. Fragen Sie uns.